AGB

   

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1. Geltungsbereich

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über sämtliche Leistungen der Hotels und Unterkünfte der Meeressterne GmbH (nachfolgend umfassend: „Hotel“), insbesondere für die mietweise Überlassung von Hotelzimmern, Ferienwohnungen und Bungalows zur Beherbergung sowie für die Überlassung von Konferenz-, Bankett- und anderen Räumlichkeiten des Hotels (nachfolgend umfassend: „Leistungen“).

1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer, Ferienwohnungen und Bungalows sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Abs.1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

1.3 Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Der Begriff „Kunde“ ist die einheitliche Bezeichnung für alle Leistungsempfänger.

2. Vertragsabschluss und Vertragspartner / Haftung und Verjährung

2.1 Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

2.2 Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. Der Kunde haftet für jede vom Dritten in Anspruch genommene Leistung des Hotels, soweit dieser im Zusammenhang mit den vertraglich geschuldeten Leistungen steht, es sei denn, die in Anspruch genommene Leistung ist in Art oder Umfang derart ungewöhnlich, dass eine Billigung durch den Kunden als offensichtlich ausgeschlossen gelten muss.

2.3 Ein Dritter, der Leistungen bestellt, ist verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Kunden, der die Leistung erhält, weiterzuleiten.

2.4 Der Kunde verpflichtet sich, das Hotel unverzüglich und unaufgefordert, spätestens jedoch bei Vertragsabschluss darüber aufzuklären, dass die Leistungserbringung und/ oder die Veranstaltung, sei es aufgrund ihres politischen, religiösen oder sonstigen Charakters, geeignet ist, öffentliches Interesse hervorzurufen oder Belange des Hotels zu beeinträchtigen.

2.5 Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haltung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Hotels beschränkt. Für Schäden, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen gilt dieses Haftungsbeschränkung nicht.

2.6 Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs.1 BGB. Schadenersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

2.7 Diese Haftungsbeschränkung gilt zugunsten des Hotels auch bei Verletzungen von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung (§§311 II, 241 II BGB) und Schadensersatzansprüchen wegen von dem Hotel zu vertretender Pflichtverletzung (§ 280 I BGB).

3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlassten Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.

3.3 Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der von dem Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben.

3.4 Die Preise können von dem Hotel ferner in angemessenem Umfang geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.

3.5 Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, auflaufende Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlungen zu verlangen. Der Kunde kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem Kunden, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel jener eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hotel eine Mahngebühr von € 5 erheben.

3.6 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

3.7 In begründeten Fällen, z. B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zum Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne der vorstehenden Nr. 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

3.8 Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn oder während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne der vorstehenden Nr. 3.5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits geleistet wurde.

3.9 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

3.10 Die in Katalogen und sonstigen Druckschriften veröffentlichen Preise sind unverbindlich und können von dem Hotel jederzeit abgeändert werden.

4. Rücktritt des Kunden (i.e. Abbestellung, Stornierung, Nichtinanspruchnahme der Leistungen / No Show)

4.1 Das Hotel räumt dem Kunden bei Hotelaufnahmeverträgen ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein, bei anderen Leistungen bedarf jeder Rücktritt eines Kunden der schriftlichen Zustimmung des Hotels.

4.2 Im Falle des Rücktritts des Kunden von der Buchung hat das Hotel Anspruch auf angemessene Entschädigung, wenn der Rücktritt durch den Kunden erst innerhalb von 14 Tagen vor dem Anreisetag erklärt wird; es gilt der Zeitpunkt des schriftlichen Zugangs der Erklärung beim Hotel. Bei der Entschädigung werden ersparte Aufwendungen und anderweitige Einnahmen aus der Vermietung der Zimmer berücksichtigt. Wird das Zimmer nicht anderweitig vermietet, hat das Hotel die Wahl, gegenüber dem Kunden statt einer konkret berechneten Entschädigung Schadenersatz in Form einer Entschädigungspauschale geltend zu machen. Die Entschädigungspauschale beträgt 90 % des Gesamtpreises, der sich aus dem vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück und dem vertraglich vereinbarten Preis für weitere Leistungen (z.B. Nutzung des Schwimmbad / Wellnessbereich) ergibt, 70 % des Gesamtpreises in vorstehendem Sinn für Übernachtungen mit Halbpension sowie 60 % des Gesamtpreises in vorstehendem Sinn für Übernachtungen mit Vollpensionsarrangements. Dem Kunden steht in allen Fällen der Nachweis frei, dass dem Hotel kein Schaden entstanden ist oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale ist. Sofern das Hotel die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung maximal die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die von dem Hotel zu erbringende Leistung unter Abzug des Wertes der von dem Hotel ersparten Aufwendungen sowie dessen, was das Hotel durch anderweitige Verwendungen der Hotelleistungen erwirbt.

4.3 Die vorstehenden Regelungen in Nr. 4.2 über die Entschädigungspauschale gelten entsprechend, wenn der Kunde das gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen tatsächlich nicht in Anspruch nimmt, ohne dies dem Hotel rechtzeitig innerhalb von 14 Tagen vor dem Anreisetag mitzuteilen.

4.4 Gesetzliche Rücktrittsrechte des Kunden bleiben unberührt.

5. Rücktritt des Hotels

5.1 Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von dem Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.2 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls:

– höhere Gewalt oder andere von dem Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

– Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;

– Das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass die dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;

– ein Verstoß gegen oben genannten Geltungsbereich Absatz 1.2. vorliegt.

5.3 Das Hotel setzt den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis.

5.4 Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

6. Zimmerbereitstellung und –rückgabe

6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, das Hotel hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt.

6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Gebuchte Zimmer werden bis mindestens 18:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages bereitgehalten. Erscheint der Kunde bzw. der Gast nicht bis 18:00 Uhr und ist ein späteres Eintreffen nicht angekündigt, kann das Hotel das reservierte Zimmer anderweitig vergeben, ohne dass der Kunde hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Hotel steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.

6.3 Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

6.4 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer des Hotels spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Bei verspäteter Räumung kann das Hotel für den durch die vertragsüberschreitende Nutzung des Zimmers bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass dieser kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. Das Hotel bietet nach Verfügbarkeit einen späteren Termin zur Räumung des Zimmers an (Late Checkout).

6.5 Bei Vereinbarungen eines Zimmerkontingents sind die darin umfassenden Zimmer grundsätzlich verbindlich gebucht. Beide Vertragsparteien sind berechtigt, durch schriftliche Erklärung gegenüber der anderen Seite bis zum vereinbarten Abruftermin die vereinbarte Zimmerzahl zu reduzieren oder zum Erlöschen zu bringen.

7. Haftung des Hotels

7.1 Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

7.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, jedoch höchstens € 3500, und abweichend für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten höchstens € 800. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € 2500, im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB).

7.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsauftrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels. Nr. 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend. Eine Bewachung erfolgt nicht.

7.4 Weckaufträge werden von dem Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und- auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Eine Haftung wird hierbei vom Hotel nicht übernommen, Nr. 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.

8. Ergänzende Regelungen für Veranstaltungen und Bewirtung

8.1 Der Veranstalter muss dem Hotel die endgültige Zahl der Teilnehmer spätestens sieben Werktage vor dem Termin der Veranstaltung mitteilen, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern. Diese Teilnehmerzahl wird der Abrechnung zugrunde gelegt.

8.2 Zu vorgenanntem Zeitpunkt sich ergebende Abweichungen der Teilnehmerzahl werden bis zu maximal 10% berücksichtigt und der Abrechnung zugrunde gelegt; darüber hinausgehende Abweichungen nach unten können nicht berücksichtigt werden und gehen zu Lasten des Veranstalters. Dem Veranstalter steht der Nachweis frei, dass die Ersparnis des Hotels wegen der niedrigeren Teilnehmerzahl höher ist. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl nach oben wird die Abrechnung der tatsächlichen Teilnehmerzahl zugrunde gelegt. Überschreitungen bis zu max. 5% bedürfen keiner vorherigen Absprache mit dem Hotel; weitergehende Überschreitungen müssen vorher mit dem Hotel abgestimmt werden. Das Hotel kann bei Abweichungen der Personenzahl zwischen Auftragserteilung und endgültiger Festlegung die bestätigten Räume tauschen.

8.3 Verschiebt sich der festgelegte Zeitpunkt des Beginns einer Veranstaltung ohne vorherige schriftliche Festlegung oder Absprache, so ist das Hotel berechtigt, die angefallenen Dienstleistungs- und Bereitstellungskosten dem Veranstalter in Rechnung zu stellen.

8.4 Kann eine Veranstaltung nicht durchgeführt werden, ohne dass das Hotel dies zu verantworten hat, so hat das Hotel Anspruch auf Berechnung der Raummiete, vorausgesetzt der Raum kann nicht anderweitig vergeben werden. Je nachdem, zu welchem Zeitpunkt die Veranstaltung aufgehoben wird, und welche zusätzlichen Leistungen, insbesondere Beköstigung (Speisen und Getränke), vorgesehen waren, hat das Hotel auch Anspruch auf Vergütung. Bei Abbestellung innerhalb von 8-21 Tagen vor dem Veranstaltungstermin ist dem Hotel zuzüglich zur vereinbarten vollen Miete ein Anteil von 35 % des entgangenen Umsatzes an Speisen zu ersetzen, bei Abbestellung innerhalb von 7 Tagen vor dem Veranstaltungstermin 70 % des entgangenen Speisenumsatzes. Falls dieser noch nicht konkret festgesetzt ist, berechnet sich der Umsatz aus dem geltenden geringsten Menüpreis für Bankette multipliziert mit der angemeldeten Personenzahl. Dem Kunden steht in allen Fällen bei Miete und Speisenpauschale der Nachweis frei, dass dem Hotel kein Schaden entstanden ist oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.

8.5 Zeitungsanzeigen, die Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich vorheriger schriftlicher Zustimmung durch das Hotel. Liegt diese nicht vor, so hat das Hotel das Recht, die Veranstaltung abzusagen, ohne dass hieraus Ansprüche gegen das Hotel hergeleitet werden können.

8.6 Der Veranstalter haftet dem Hotel für die Bezahlung von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellter Leistungen, falls nicht eine Einzelbezahlung vorher schriftlich vereinbart war. Alle für die Veranstaltung erforderlichen Erlaubnisgebühren werden von dem Hotel auf Nachweis in Rechnung gestellt.

8.7 Der Veranstalter hat für Verluste oder Beschädigungen, die durch seine Mitarbeiter, sonstige Hilfskräfte sowie durch Veranstaltungsteilnehmer verursacht worden sind, ebenso einzustehen, wie für Verluste oder Beschädigungen, die er selbst verursacht hat. Es obliegt dem Veranstalter, hierfür die entsprechenden Versicherungen abzuschließen. Das Hotel kann den Nachweis solcher Versicherungen verlangen. Um Beschädigungen der Wände und Säulen vorzubeugen, ist die Anbringung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen. Der Auftraggeber übernimmt die Gewähr dafür, dass insbesondere Dekorationsmaterial den feuerpolizeilichen Anforderungen entspricht; im Zweifelsfalle kann das Hotel die Vorlage einer Bestätigung des zuständigen Brandschutzes verlangen. Mitgebrachte Ausstellungs- und sonstige Gegenstände sind nach Veranstaltungsende zu entfernen. Kommt der Veranstalter dieser Regelung nicht nach, so hat das Hotel das Recht, eine Entfernung und Lagerung zu Lasten des Veranstalters vorzunehmen. Andere Regelungen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Hotelleitung. Das Hotel haftet für Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände nur bei mindestens grobfahrlässigem Verschulden. Vom Veranstalter zurückgelassener Müll kann auf Kosten des Kunden vom Hotel entsorgt werden.

8.8 Sind vom Veranstalter eigene elektrische Anlagen vorgesehen, muss die Hotelleitung vor Anschluss an das Stromnetz zustimmen. Der anfallende Stromverbrauch wird nach den gültigen Bereitstellungs- und Arbeitspreisen berechnet, wie der Stromversorger sie dem Hotel belastet. Eine angemessene pauschale Erfassung und Berechnung steht dem Hotel frei. Durch den Anschluss auftretende Störungen oder Schäden an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Veranstalters.

8.9 Soweit das Hotel für den Veranstalter technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und für Rechnung des Veranstalters; der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtungen und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

8.10 Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen (nationale Spezialitäten usw.) muss darüber vorhereine schriftliche Vereinbarung getroffen werden; in diesen Fällen wird eine Kostengebühr durch Abzug des anteiligen Wareneinsatzes vom Verkaufspreis berechnet.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

9.2 Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

9.3 Ausschließlicher Gerichtsstand- auch für Scheck und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.

9.4 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

9.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.